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Stationäre Apotheken und Regierung möchten Versandapotheken verbieten

Berlin: (hib/PK) Das vom Bundesgesundheitsministerium angestrebte Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel sorgt auch unter Apothekern für Streit. Während die Präsenzapotheken das Verbot als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 selbst vehement einfordern, werben die deutschen Versandapotheken für eine Liberalisierung des Marktes und verweisen dabei auf die Vorteile etwa für chronisch Kranke.

Die Gesundheitsexperten äußerten sich, auch in schriftlichen Stellungnahmen, anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch über Anträge der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Versandhandel.

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Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt. Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel. Während die Union für ein Versandhandelsverbot plädiert, um Rabattaktionen ausländischer Versandapotheken auf Kosten deutscher Präsenzapotheken zu verhindern, ist die SPD mit Blick auf chronische kranke Patienten gegen ein solches Totalverbot und für einen Interessenausgleich.

Nach Ansicht der Linksfraktion müssen die deutschen Apotheken vor der Billigkonkurrenz ausländischer Versandapotheken geschützt werden. In einem Antrag (18/10561) fordern sie, in Deutschland den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Ein Preiskampf würde weder zu einer besseren Qualität, noch zu einer Stärkung von Apotheken in strukturschwachen Regionen führen, heißt es darin.

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In einem weiteren Antrag der Linksfraktion (18/12090), der in der Anhörung ebenfalls zur Debatte stand, fordern die Abgeordneten die Abschaffung der Zuzahlungen bei Medikamenten. Derzeit dürften ausländische Versandapotheken den Patienten Rabatte auf die Zuzahlungen bei Arzneimitteln gewähren, inländische Apotheken hingegen nicht. Die Abschaffung der Zuzahlungen auf Arzneimittel würde in Ergänzung zu einem Versandhandelsverbot alle Patienten finanziell entlasten.

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Die Grünen halten ein Versandhandelsverbot für den falschen Weg. In ihrem Antrag (18/11607) schlagen sie stattdessen vor, die Festpreisbindung in eine Höchstpreisbindung umzuwandeln, von der Apotheken nur nach unten abweichen könnten. Ergänzend dazu sollten Rabatte und Boni nur in einem bestimmten Rahmen zugelassen werden. So könnten Boni auf einen Wert von bis zu einem Euro begrenzt werden.

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) erklärte, der Medikamenten-Versandhandel sei bei bestimmten Erkrankungen wie Mukoviszidose unverzichtbar. Patienten bezögen über Versandapotheken viele Spezialrezepturen, die sie in einer herkömmlichen Apotheke nicht bekommen könnten. Zudem gehe die Zahl der Präsenzapotheken struktur- und altersbedingt zurück. Der online-Versandhandel sei überdies barrierefrei.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnt ein pauschales Versandhandelsverbot gleichfalls ab. Im Zeitalter der Digitalisierung und angesichts der Förderung von E-Health-Projekten im Gesundheitswesen sei dies unzeitgemäß. Ein solches Verbot würde im Übrigen ausländische wie inländische Apotheken treffen, wobei aus Sicht der Patienten ein Bedarf an Versandapotheken bestehe. Aus dem geringen Anteil des Versandhandels lasse sich schwerlich eine Bestandsgefahr für Präsenzapotheken ableiten. Wenn ausländische Versandapotheken „substanzielle Boni“ gewähren könnten, müsse auch die hiesige Vergütungshöhe hinterfragt werden, argumentierte der GKV-Spitzenverband und befürwortete das alternative Höchstpreismodell der Grünen als eine mögliche Lösung.

Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe bringt der Versandhandel für chronisch Kranke deutliche finanzielle Vorteile. Zudem könnten Präsenzapotheken das Angebot der Spezialversender nicht abdecken. Betroffen wären unter anderem Mukoviszidose-Patienten. Besondere Versorgungsformen müssten somit weiter möglich sein. Im Fall eines Versandhandelsverbots sollten die örtlichen Apotheken dazu verpflichtet werden, in bestimmten Fällen Medikamente per Botendienst zuzustellen.

Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte nachdrücklich vor der Eröffnung eines Preiswettbewerbs für Medikamente auf der Abgabeebene und erinnerte an die wichtigen Steuerungsfunktionen des jetzigen Systems. So würden Patienten vor Übervorteilung geschützt und Apotheker vor einem ruinösen Wettbewerb. An das Preisbildungssystem knüpften überdies wichtige Regulierungen innerhalb der GKV an wie die Zuzahlungen, die Festbeträge und die Regelungen zur Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung. Die aus dem System resultierende Transparenz der Preisbildung sei Voraussetzung für die Kostendämpfung.

Der Gesundheitsökonom Uwe May sagte in der Anhörung, ein Preiswettbewerb könnte gerade für Apotheken im ländlichen Raum gravierende Folgen haben. Auch ein begrenzter Rabatt von einem Euro pro verkaufter Packung wäre alles andere als ein sanfter Wettbewerb, sondern könnte dazu führen, dass „Solitär“-Apotheken dicht machen, weil sich der Betrieb nicht mehr ausreichend lohne. Auch eine kleine Preisreduzierung habe eine große Hebelwirkung.

Ein Vertreter der ABDA ergänzte, bei einem Preiswettbewerb müssten Präsenzapotheken mit einem reduzierten Betriebsergebnis zwischen 20 und 50 Prozent rechnen. Auch ein Sicherstellungszuschlag könnte dieses Problem nicht beseitigen. Bei einem schwachen Betriebsergebnis wäre der Anreiz zur Selbständigkeit „auf null reduziert“. Ein Sprecher der Versandapotheken erwiderte, manche Häuser hätten sich auf rezeptpflichtige Medikamente spezialisiert. Ein Verbot des Versandhandels käme in den Fällen einer Enteignung gleich.