Die Bundesregierung hat heute den vom deutschen Bundesgesundheitsminister vorgelegten Entwurf einer „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PIDV) beschlossen.
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) werden zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, die dem Entscheid darüber dienen, ob ein durch in-vitro-Fertilisation erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. Die PID wird hauptsächlich zur Erkennung von Erbkrankheiten und Anomalien der Chromosomen angewendet. Sie kann aber auch zur Erzeugung eines Babys, das als Organspender für ein erkranktes Geschwisterkind geeignet ist, eingesetzt werden („Retterbaby“) oder zur Auswahl des Geschlechts oder bestimmter erblicher Eigenschaften des Kindes.
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Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem „Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ (PräimpG) vom 21. November 2011 nach. Dieses Gesetz enthält ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Gleichzeitig bestimmt es in engen Grenzen Fälle, in denen die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ausnahmsweise zulässig sein soll. Die PIDV regelt die verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik in diesen Ausnahmefällen. Damit wird der gesetz-lich normierte Ausnahmecharakter der Präimplantationsdiagnostik gewahrt und die mehrheitlich getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestages umgesetzt.
Folgende Regelungen gehören zu den wesentlichen Punkten der PIDV:
- Durch hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen an die durch die Länder zuzulassenden Zentren für Präimplantationsdiagnostik wird sichergestellt, dass diese nur in besonders qualifizierten Einrichtungen und durch ent-sprechend qualifiziertes Personal angemessen und kompetent durchgeführt wird.
- Unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen be-werten die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik. Die vor-gesehene Zusammensetzung der Ethikkommissionen sowie das vorgeschriebene Verfahren stellen sicher, dass alle maßgeblichen Gesichtspunkte in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Ethikkommissionen werden von den Ländern eingerichtet, die auch gemeinsame Ethikkommissionen bestimmen können.
- Eine beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle dokumentiert die von den Zentren im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maß-nahmen. Die von den Zentren zu meldenden Angaben werden im Hinblick auf die Berichtspflicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte konkretisiert. Mit diesem Datensatz können Trends in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik erkannt werden.
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
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