Ein Schönheitschirurg kann bei einer bewussten Fehldiagnose von einem Gericht zur Zahlung von Schmerzensgeld gezwungen werden. Das geht aus eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, das einen Arzt zur Zahlung von 30.000 Euro an eine Patientin verurteilt hat.
Die Frau hatte den Chirurgen aufgesucht, um eine Lidstraffung und eine Nasenkorrektur vornehmen zu lassen. Der Mediziner diagnostizierte daraufhin bewusst falsch ein Hervortreten des Augapfels aus der Augenhöhle, nach Ansicht der Richter, um damit die Finanzierung durch die Krankenkasse sicherzustellen. Die Frau wusste nichts davon. Während der Operation kam es zu einer Nervschädigung. Seitdem hängt das linke Augenlid der Patientin herab. Das OLG befand, der Chirurg habe den Eingriff ohne rechtfertigende Zustimmung der Patientin vorgenommen. Daher sei der Eingriff rechtswidrig gewesen und müsse nicht bezahlt werden müsse. Der Patientin stehe aber umgekehrt ein Schmerzensgeld und Schadenersatz zu.
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