Am 1. November 2012 tritt das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ in Kraft. Damit wird das Ziel, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu erhöhen, gesetzlich verankert. Das Gesetz sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor. Beteiligt werden die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen.
Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen werden verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren. Das soll technisch gemeinsam mit der Versendung der elektronischen Gesundheitskarte bzw. zusammen mit der Beitragsmitteilung innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Desweiteren benennen die Krankenkassen den Versicherten gegenüber auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewebespende sowie zur Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Erklärung, auch im Verhältnis zu einer Patientenverfügung.
Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegt, dass gut informierte Menschen der Organspende eher positiv gegenüber stehen und auch eher einen Organspendeausweis ausfüllen. Deshalb soll bei zahlreichen Gelegenheiten auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll durch Informationsangebote regelmäßig in die Lage versetzt werden, sich mit der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und die jeweilige Entscheidung zu dokumentieren. So können auch Diskussionen innerhalb von Familien oder unter Freunden angestoßen werden.
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In Deutschland stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation, manche warten jahrelang. Rund 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil es nicht genügend lebende Spender gibt. Obwohl in Umfragen grundsätzlich Dreiviertel aller Bürgerinnen und Bürger einer Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur 25 Prozent tatsächlich einen Organspendeausweis.
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Es bleibt dahingehend nur zu hoffen, dass die Organspendebereitschaft innerhalb der Bevölkerung durch diese Maßnahmen zunimmt. Die Verunsicherung bezüglich dieses Themas in der Bevölkerung ist durch eine Bevorzugung von Privatpatienten bei der Organvergabe noch vergrößert worden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, entsprechende Transparenz und Rechtssicherheit für die Spender und die Organempfänger herzustellen.