Behandlungsfehler online melden: Neues Portal für mehr Patientensicherheit

Krankenhaus

Seit dem 1. Februar 2024 können Patienten in Deutschland Behandlungsfehler online melden. Das neue Portal „mehr-patientensicherheit.de“ bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, Fehler in der Medizin anonym und strukturiert zu schildern.

Wie funktioniert die Online-Meldung?

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  • Zugang zum Portal: Das Portal ist erreichbar unter [ungültige URL entfernt].
  • Anonymität: Die Meldungen können anonym oder mit persönlichen Daten erfolgen.
  • Formular: Ein strukturiertes Formular erleichtert die Beschreibung des Vorfalls.
  • Zusatzinformationen: Fotos, Videos oder Arztbriefe können hochgeladen werden.
Gesundheit Tipp: Jeder sollte sie haben eine ▶ Patienten Verfügung Online erstellen.

Was passiert mit den Meldungen?

  • Analyse: Ein Expertenteam der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit (DGPS) analysiert die Meldungen.
  • Veröffentlichung: Die anonymisierten Berichte werden auf der Website veröffentlicht.
  • Handlungsempfehlungen: Die DGPS erstellt Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit.

Welche Vorteile bietet die Online-Meldung?

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  • Niedrigschwelliger Zugang: Die Online-Meldung ist einfach und unkompliziert.
  • Anonymität: Die Anonymität ermöglicht eine offene und ehrliche Berichterstattung.
  • Lernen aus Fehlern: Die Meldungen helfen, Fehlerquellen zu erkennen und zu vermeiden.
  • Verbesserung der Patientensicherheit: Das Portal trägt zu einer höheren Patientensicherheit in Deutschland bei.

Ergänzung zu bestehenden Meldesystemen

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Die Online-Meldung ist keine Alternative zu bestehenden Meldesystemen bei Ärztekammern oder Krankenkassen. Sie bietet jedoch eine zusätzliche Möglichkeit, Fehler zu melden und so zur Verbesserung der Patientensicherheit beizutragen.

Weitere Informationen:

  • Website des Portals: https://mehr-patientensicherheit.de

Hinweis: Die Online-Meldung von Behandlungsfehlern ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientensicherheit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich um ein ergänzendes Angebot handelt. Bei schweren Behandlungsfehlern sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.