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Türme misst man an ihren Schatten.
Auch Senföl-Glykoside, Terpene, Saponine gehören zu sekundären Pflanzenstoffen, die in Obst und Gemüse enthalten sind und könnten vor Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen.
Senföl-Glykoside könnten das Risiko von bestimmtem Krebsarten, wie zum Beispiel Blasenkrebs, senken. Senföl-Glykoside sind in allen Kohlarten, besonders in Radieschen, Rettich, Kresse und Senf, enthalten. Leider aufgrund des scharfen Geruchs und Geschmacks ist diese Gemüse nicht so beliebt wie andere Sorten.
Unser Tipp: Durch Dünsten oder eine Zubereitung im Wok bleibt mehr Senföl-Glykoside im Gemüse erhalten. Durch längeres Kochen werden jedoch die wertvolle schwefel- und stickstoffhaltige Substanzen zerstört.
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Die Alterung der deutschen Gesellschaft mit einer starken Zunahme von Demenzerkrankungen, Depressionen und Krebs stellt uns vor neue Herausforderungen. Das gilt auch für den heutigen Umgang mit dem steigenden Anteil an übergewichtigen, herzkreislauf- oder diabeteskranken Menschen. Hinzu kommt eine zunehmende Ausbreitungsgefahr von Infektionskrankheiten, verbunden mit einem neuartigen Erregerspektrum, als Folgen von Globalisierung und Klimawandel, sowie zunehmende Antibiotika-Resistenzen. Daher müssen die Konzepte für Gesundheitsvorsorge und Krankheitsbekämpfung angepasst werden.
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Forscher einer englischen Universität haben auf vielen Tests festgestellt, dass Rosenkohl, Blumenkohl und Brokkoli sollte man besser dämpfen als kochen. Da fragt man sich warum, denn kochen ist einfacher und natürlich schneller. Dieses Gemüse, Brokolli, Blumenkohl und Rosenkohl, enthällt sehr wichtige Stoffe, sogenannte Glycosinolate. Wie schon lange bekannt ist, verleihen diese Glycosinolate dem Gemüse sein typisches Aroma.
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Auch Senföl-Glykoside, Terpene, Saponine gehöhen zu sekundären Pflanzenstoffen, die in Obst und Gemüse enthalten sind und schützen vor Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
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Wer kann sich privat krankenversichern
Alle Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgt eine Rechtsangleichung. Die Einkommensgrenze beträgt für Angestellte ab 2006: Monatliches Bruttoeinkommen 3.937,50 Euro oder Jährlich 47.250 Euro. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld...